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E-Rechnungspflicht 2025–2028: Ihre Checkliste

Zum Abhaken: Was Sie brauchen, um E-Rechnungen rechtssicher zu empfangen, zu prüfen, zu archivieren und zu versenden. Drucken Sie die Liste aus oder speichern Sie sie als PDF.

seit 01.01.2025
E-Rechnungen empfangen ist Pflicht
ab 01.01.2027
Versand ab 800.000 € Umsatz
ab 01.01.2028
Versand für alle B2B
1 Empfang einrichten gilt bereits
  • Fester Eingangskanal für E-Rechnungen (z. B. Postfach mit automatischem Abruf oder Drag-&-Drop-Upload).
  • Beide Formate annehmbar: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit XML).
  • Kein Ablehnen gültiger E-Rechnungen, der Empfang ist seit 2025 Pflicht.
2 Rechnungen prüfen
  • Formale Prüfung nach KOSIT / EN 16931 vor der Verbuchung.
  • Pflichtangaben und Rechenwerk kontrollieren (Beträge, Steuersätze, Leitweg-ID bei Behörden).
  • Fehlerhafte Rechnungen dokumentiert zurückweisen.
3 Revisionssicher archivieren
  • E-Rechnung im strukturierten Originalformat aufbewahren, nicht als Ausdruck.
  • Unveränderbar & GoBD-konform, mit lückenlosem Protokoll.
  • Aufbewahrungsfrist beachten: seit 2025 8 Jahre für Rechnungen.
4 Steuerberatung anbinden
  • Übergabeweg klären (z. B. DATEV-Export im EXTF-Format).
  • Zuständigkeiten festlegen: Wer prüft, wer bucht, wer archiviert?
5 Versand vorbereiten
  • Prüfen, ab wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen (2027 ab 800.000 €, 2028 alle).
  • Ausgangsweg festlegen: E-Mail, Datei-Ausgang oder API-Abruf.
  • Ausgehende Rechnungen ebenfalls GoBD-konform archivieren.

Diese Fehler kosten Sie später Zeit

  • „PDF reicht." Ein PDF ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.
  • Nur ausdrucken. Der Ausdruck erfüllt die GoBD-Aufbewahrung nicht, das Originalformat zählt.
  • Sensible Daten in die Cloud. Für Kanzleien, Anwälte und Ärzte ist eine lokale Lösung oft die sicherere Wahl.
ERIT erledigt die Punkte 1–5 auf Ihrem eigenen Windows-PC: empfangen, KOSIT-prüfen, GoBD-archivieren, nach DATEV exportieren und versenden, ohne Cloud und ohne Abo.
Fragen oder Gründungskunden-Angebot: kontakt@erit-erechnung.de
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Allgemeine Informationen, Stand August 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel bitte mit Ihrer Steuerberatung klären.