Zum Abhaken: Was Sie brauchen, um E-Rechnungen rechtssicher zu empfangen, zu prüfen, zu archivieren und zu versenden. Drucken Sie die Liste aus oder speichern Sie sie als PDF.
seit 01.01.2025
E-Rechnungen empfangen ist Pflicht
ab 01.01.2027
Versand ab 800.000 € Umsatz
ab 01.01.2028
Versand für alle B2B
1 Empfang einrichten gilt bereits
Fester Eingangskanal für E-Rechnungen (z. B. Postfach mit automatischem Abruf oder Drag-&-Drop-Upload).
Beide Formate annehmbar: XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit XML).
Kein Ablehnen gültiger E-Rechnungen, der Empfang ist seit 2025 Pflicht.
2 Rechnungen prüfen
Formale Prüfung nach KOSIT / EN 16931 vor der Verbuchung.
Pflichtangaben und Rechenwerk kontrollieren (Beträge, Steuersätze, Leitweg-ID bei Behörden).
Fehlerhafte Rechnungen dokumentiert zurückweisen.
3 Revisionssicher archivieren
E-Rechnung im strukturierten Originalformat aufbewahren, nicht als Ausdruck.
Unveränderbar & GoBD-konform, mit lückenlosem Protokoll.
Aufbewahrungsfrist beachten: seit 2025 8 Jahre für Rechnungen.
4 Steuerberatung anbinden
Übergabeweg klären (z. B. DATEV-Export im EXTF-Format).
Zuständigkeiten festlegen: Wer prüft, wer bucht, wer archiviert?
5 Versand vorbereiten
Prüfen, ab wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen (2027 ab 800.000 €, 2028 alle).
Ausgangsweg festlegen: E-Mail, Datei-Ausgang oder API-Abruf.
Ausgehende Rechnungen ebenfalls GoBD-konform archivieren.
Diese Fehler kosten Sie später Zeit
„PDF reicht." Ein PDF ohne strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.
Nur ausdrucken. Der Ausdruck erfüllt die GoBD-Aufbewahrung nicht, das Originalformat zählt.
Sensible Daten in die Cloud. Für Kanzleien, Anwälte und Ärzte ist eine lokale Lösung oft die sicherere Wahl.
ERIT erledigt die Punkte 1–5 auf Ihrem eigenen Windows-PC: empfangen, KOSIT-prüfen, GoBD-archivieren, nach DATEV exportieren und versenden, ohne Cloud und ohne Abo.
Fragen oder Gründungskunden-Angebot: kontakt@erit-erechnung.de