Die Regel im Wortlaut
Eine Rechnung (INVOICE) muss Angaben zu „PAYMENT INSTRUCTIONS“ (BG-16) enthalten.
Quelle: KOSIT, EN16931-Validierung (Schematron) für XRechnung
Das ist eine deutsche Zusatzregel. Die europäische Norm allein verlangt BG-16 nicht, der deutsche XRechnung-Standard schon. Dieselbe Datei kann deshalb in einem anderen EU-Land durchgehen und in Deutschland scheitern.
Was in die Gruppe gehört
BG-16 besteht mindestens aus dem Zahlungsmittel-Code (BT-81) nach der Codeliste UNTDID 4461. Gebräuchlich sind:
58SEPA-Überweisung,59SEPA-Lastschrift,30Überweisung allgemein,10Barzahlung,48Kartenzahlung,97Verrechnung.
Bei Überweisung kommt die Untergruppe BG-17 mit der IBAN (BT-84) hinzu. Bei Lastschrift ist stattdessen BG-19 zu füllen, mit Mandatsreferenz (BT-89) und der Gläubiger-Identifikationsnummer (BT-90).
Die Fälle, in denen es klemmt
Bereits bezahlt. Auch eine vorab per Karte beglichene Rechnung braucht
BG-16. Tragen Sie das tatsächlich verwendete Zahlungsmittel ein, etwa 48, und
weisen Sie den bereits gezahlten Betrag über BT-113 aus.
Barzahlung. Code 10 ist zulässig, eine IBAN ist dann nicht
erforderlich.
Gutschrift oder Rechnungskorrektur. Auch hier verlangt die Regel die Gruppe. Bei einer Erstattung geben Sie das Zahlungsmittel an, über das erstattet wird.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.