Was die beiden Regeln rechnen
Wörtlich aus dem EN-16931-Regelsatz:
BR-CO-13: Invoice total amount without VAT (BT-109) = Summe der Invoice line net amounts (BT-131) minus Sum of allowances on document level (BT-107) plus Sum of charges on document level (BT-108).
BR-CO-15: Invoice total amount with VAT (BT-112) = Invoice total amount without VAT (BT-109) plus Invoice total VAT amount (BT-110).
Quelle: EN16931-Validierung (Schematron)
BR-CO-13 prüft die Netto-Seite, BR-CO-15 den Übergang von netto auf brutto. Beide arbeiten auf Cent-Ebene.
Warum Rundung der übliche Auslöser ist
Der klassische Fall: Ihre Software rechnet je Position intern mit vier Nachkommastellen weiter, rundet aber die ausgewiesenen Positionsbeträge auf zwei. Die Summe der gerundeten Positionen weicht dann von der intern gerundeten Gesamtsumme ab, oft um genau einen Cent.
Die Norm verlangt, dass die Beträge im Dokument zueinander passen, nicht die internen Zwischenwerte. Praktisch heißt das: erst je Position auf zwei Stellen runden, dann summieren. Nicht umgekehrt.
Der zweite häufige Fall sind Rabatte und Zuschläge auf Dokumentebene. Sie gehören in BT-107 und BT-108, werden aber gelegentlich still von den Positionsbeträgen abgezogen. Dann passt BT-109 rechnerisch nicht mehr zur Summe der Positionen.
Den Fehler eingrenzen
- Positionen addieren. Summe aller BT-131 bilden und mit BT-106 vergleichen. Weicht es hier schon ab, liegt es an den Positionen und nicht an der Steuer.
- Rabatte und Zuschläge prüfen. Stehen sie als BT-107 und BT-108 auf Dokumentebene, oder wurden sie in die Positionen eingerechnet?
- Steuer nachrechnen. BT-109 plus BT-110 muss BT-112 ergeben. Bei mehreren Steuersätzen je Kategorie einzeln runden, dann addieren.
Der XRechnung-Viewer führt genau diese beiden Summenprüfungen durch und stellt die berechnete der angegebenen Summe gegenüber, sodass Sie die Abweichung direkt in Cent sehen.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.