Für SteuerkanzleienFor tax practices

E-Rechnung für Steuerberater und Kanzleien

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Kurz gesagt: Für Kanzleien hat die E-Rechnungspflicht zwei Seiten: die eigene Kanzleirechnung und, deutlich aufwendiger, die Belegflut der Mandanten, die jetzt strukturiert statt als PDF ankommt.

Zwei Rollen, zwei Baustellen

Als Unternehmen unterliegt die Kanzlei denselben Regeln wie alle: Empfang seit 2025 Pflicht, Versand ab 2027 beziehungsweise 2028, Archivierung im Originalformat.

Als Dienstleister kommt die eigentliche Arbeit: Mandanten liefern E-Rechnungen an, in beiden Formaten, in unterschiedlicher Qualität, über unterschiedliche Wege. Wer das nicht standardisiert, ersetzt den alten Papierstapel durch einen unsortierten Datenstapel.

Warum Mandantendaten hier besonders sind

Steuerberater sind nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet, und § 57 StBerG verlangt die gewissenhafte Berufsausübung. Mandantenbelege sind damit nicht einfach Geschäftsunterlagen, sondern anvertraute Geheimnisse.

Das verbietet Cloud-Verarbeitung nicht, es macht sie aber zu einer Entscheidung, die begründet, vertraglich abgesichert (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) und gegenüber Mandanten vertretbar sein muss. Eine lokale Verarbeitung nimmt diese Frage aus der Gleichung: Was den Kanzleirechner nicht verlässt, muss auch nicht abgesichert werden.

Ein Ablauf, der skaliert

In der Praxis trägt dieser Weg:

  • Ein fester Eingangskanal pro Mandant, ein Postfach, das automatisch abgerufen wird, statt Belege aus WhatsApp, E-Mail-Anhängen und USB-Sticks einzusammeln.
  • Prüfung beim Eingang, nicht beim Buchen. Fehlerhafte Belege gehen zurück, solange der Mandant den Vorgang noch präsent hat.
  • Kategorien und Gegenkonten einmal hinterlegen, statt bei jedem Beleg neu zu entscheiden.
  • Buchungsstapel als EXTF plus Beleg-ZIP statt Einzelübergaben.

Der DATEV-Export ist dabei die Stelle, an der sich Sorgfalt am schnellsten auszahlt, vor allem beim Buchungsschlüssel für Reverse-Charge- und §-13b-Fälle, der aus der Umsatzsteuerkategorie der Originalrechnung stammen muss und nicht aus dem Steuersatz geraten werden darf.

Was ERIT hier übernimmt

ERIT ist als lokale Windows-Software gebaut: IMAP-Posteingang je Postfach, KOSIT-Validierung jeder eingehenden Rechnung, GoBD-Archiv mit Protokoll und Prüfsummen, DATEV-EXTF-Export mit Beleg-ZIP, Gegenkonten und Kreditorenkonten. Die Mandantendaten bleiben dabei auf dem Kanzleirechner; online geht nur die Lizenzprüfung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Dürfen Steuerberater Mandantenbelege in einer Cloud verarbeiten?

Grundsätzlich ja, wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) und die berufsrechtlichen Pflichten zur Verschwiegenheit eingehalten werden. Eine lokale Verarbeitung vermeidet die Übermittlung an Dritte von vornherein.

Wie übergebe ich E-Rechnungen an DATEV?

Als EXTF-Buchungsstapel, üblicherweise zusammen mit den Belegbildern als ZIP. Berater- und Mandantennummer, Kontenrahmen und Sachkontenlänge müssen im Kopfsatz korrekt gesetzt sein.

Müssen Kanzleien selbst E-Rechnungen ausstellen?

Ja, nach denselben Fristen wie alle anderen: ab 2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Empfangen können müssen sie bereits seit 2025.

E-Rechnungen lokal und GoBD-konform verarbeiten

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