Fehlermeldung erklärt

BR-TMP-2: Verweis auf externen Beleg (BT-124) ist keine vollständige URL

Kurz gesagt: Die XRechnung verweist auf einen zusätzlichen Beleg, etwa einen Lieferschein oder Stundennachweis, aber die Adresse in BT-124 ist keine vollständige URL mit Schema wie https://. Seit der KoSIT-Prüfkonfiguration vom 31.08.2026 ist das ein Fehler. Der Lieferant gibt die Adresse vollständig an, hängt den Beleg direkt an oder lässt den Verweis weg.

Was die Regel wörtlich sagt

[BR-TMP-2] BT-124 "External document location" muss eine absolute URL mit gültigem Schema enthalten.

Quelle: KoSIT, XRechnung-Schematron 2.6.0 in der Prüfkonfiguration vom 31.08.2026, Dateien XRechnung-UBL-validation.xsl und XRechnung-CII-validation.xsl

BT-124 gehört zur Gruppe BG-24, den rechnungsbegründenden Unterlagen. Dort kann eine Rechnung auf ein Dokument verweisen, das nicht in der Datei steckt, sondern unter einer Adresse im Internet liegt. Das „TMP“ im Namen steht für eine vorläufige Regel: Die KoSIT führt solche Prüfungen in ihren Versionshinweisen als „temporary rules“.

Warum der Fehler erst jetzt auftaucht

Die Regel gibt es erst seit 2025, und 2026 wurde sie zum Fehler hochgestuft:

Stand der PrüfregelnBR-TMP-2
KoSIT-Konfiguration vom 20.06.2024 (XRechnung-Schematron 2.1.0)nicht enthalten
XRechnung-Schematron 2.3.0 vom 21.03.2025neu, als Warnung
KoSIT-Konfiguration vom 31.08.2026 (XRechnung-Schematron 2.6.0)Fehler

Die KoSIT schreibt dazu in den Versionshinweisen zu 2.6.0, die höhere Stufe könne die Validierung und Geschäftsabläufe stören, und bittet darum, die Auswirkungen zu prüfen. Wir haben das bei unserem eigenen Umstieg gesehen: In unserem Prüfbestand fielen 12 Testrechnungen aus der älteren offiziellen KoSIT-Testsuite an BR-TMP-2 durch, die vorher als gültig galten.

Welche Konfiguration ein Prüfprogramm verwendet, sollte es Ihnen sagen. Mit der Konfiguration vom 20.06.2024 geht eine Rechnung mit diesem Fehler noch als gültig durch.

Wo BT-124 in UBL und CII steht

UBL. Prüfkontext ist /ubl:Invoice/cac:AdditionalDocumentReference/cac:Attachment/cac:ExternalReference (bei einer Gutschrift unter /cn:CreditNote). Die Regel verlangt, dass cbc:URI dem URL-Muster entspricht. Steht das Element cac:ExternalReference ohne URI in der Datei, schlägt sie deshalb ebenfalls an.

<cac:AdditionalDocumentReference>
  <cbc:ID>LS-4711</cbc:ID>
  <cac:Attachment>
    <cac:ExternalReference>
      <cbc:URI>https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf</cbc:URI>
    </cac:ExternalReference>
  </cac:Attachment>
</cac:AdditionalDocumentReference>

CII. Prüfkontext ist /rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:AdditionalReferencedDocument[ram:TypeCode = '916'], also nur Verweise mit dem Typcode 916 für rechnungsbegründende Unterlagen. Geprüft wird ram:URIID; fehlt das Element ganz, ist die Regel erfüllt.

<ram:AdditionalReferencedDocument>
  <ram:IssuerAssignedID>LS-4711</ram:IssuerAssignedID>
  <ram:URIID>https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf</ram:URIID>
  <ram:TypeCode>916</ram:TypeCode>
</ram:AdditionalReferencedDocument>

Das Muster in den Prüfregeln lautet ^([a-zA-Z])([a-zA-Z0-9+.-])+:.*. Die Adresse muss also mit einem Buchstaben beginnen, danach folgt mindestens ein weiteres Zeichen aus Buchstaben, Ziffern, Plus, Punkt oder Bindestrich, dann ein Doppelpunkt.

Wert in BT-124Ergebnis
https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdferfüllt
www.lieferant.example/belege/LS-4711.pdfFehler, kein Schema
belege/LS-4711.pdfFehler, relativer Pfad
C:\Belege\LS-4711.pdfFehler, Laufwerksbuchstabe ist kein Schema
Lieferschein 4711Fehler, Freitext

Die Regel prüft nur die Form. Ob der Link funktioniert und der Beleg dort abrufbar ist, prüft sie nicht.

So wird der Fehler behoben

Der Lieferant hat drei Möglichkeiten:

  1. Vollständige Adresse angeben, mit Schema, also etwa https:// statt nur www..
  2. Den Beleg direkt anhängen statt zu verlinken. Dafür gibt es BT-125 (eingebettetes Dokument): in UBL cbc:EmbeddedDocumentBinaryObject, in CII ram:AttachmentBinaryObject.
  3. Den Verweis weglassen, wenn es keine Internetadresse gibt. BT-124 ist ein freiwilliges Feld; die Regel prüft es nur, wenn es gefüllt ist.

Aus Sicht des Empfängers ist Variante 2 meist die bessere. Was hinter einem Link liegt, steckt nicht in der Datei, die Sie aufbewahren, und ein Link kann in acht Jahren ins Leere führen. Wie lange und in welcher Form Rechnungen aufzubewahren sind, beschreibt der Ratgeber E-Rechnungen GoBD-konform archivieren. Den Zusammenhang der Prüfstufen erklärt E-Rechnungen prüfen: KoSIT, EN 16931 und Pflichtangaben.

Nachricht an den Lieferanten

Diesen Text können Sie kopieren und die eckigen Klammern ersetzen:

Betreff: Rechnung [Nummer] vom [Datum]: Belegverweis BT-124 ungültig

Guten Tag,

Ihre XRechnung [Nummer] vom [Datum] besteht die Prüfung nach den
KoSIT-Regeln nicht. Gemeldet wird die Regel BR-TMP-2: Der Verweis
auf einen externen Beleg (BT-124) ist keine vollständige URL.
Angegeben ist: [Wert aus der Rechnung]

Bitte senden Sie uns eine korrigierte Rechnung. Am liebsten ist uns,
wenn Sie den Beleg direkt in die Rechnung einbetten (BT-125). Sonst
geben Sie bitte die vollständige Adresse mit https:// an oder lassen
den Verweis weg.

Vielen Dank und freundliche Grüße
[Name]

Quellen

  1. KoSIT: Prüfkonfiguration validator-configuration-xrechnung v2026-08-31 (XRechnung 3.0.2, XRechnung-Schematron 2.6.0)
  2. KoSIT: XRechnung-Schematron 2.3.0, Versionshinweise (BR-TMP-2 neu, als Warnung)
  3. KoSIT: XRechnung-Schematron 2.6.0, Versionshinweise (BR-TMP-2 wird „fatal“)
  4. KoSIT: Prüfregeln validator-configuration-xrechnung 3.0.2 (XRechnung 3.0.2), Release vom 31.08.2026

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was bedeutet BR-TMP-2?

BR-TMP-2 ist eine Prüfregel der KoSIT für XRechnung. Sie verlangt, dass der Verweis auf einen externen Beleg (BT-124) eine absolute URL mit gültigem Schema ist, zum Beispiel eine Adresse, die mit https:// beginnt.

Warum ist meine Rechnung erst seit Kurzem fehlerhaft?

Die Regel kam im März 2025 mit der XRechnung-Schematron-Version 2.3.0 als Warnung hinzu. Seit der KoSIT-Prüfkonfiguration vom 31.08.2026 mit Version 2.6.0 ist sie ein Fehler. Wer mit der neuen Konfiguration prüft, sieht den Verstoß deshalb jetzt als Fehler.

Muss eine XRechnung einen Link auf einen Beleg enthalten?

Nein. BT-124 ist ein freiwilliges Feld. Die Regel prüft es nur, wenn es angegeben ist.

Prüft BR-TMP-2, ob der Link funktioniert?

Nein. Die Regel prüft nur die Schreibweise der Adresse, nicht, ob unter ihr ein Dokument abrufbar ist.

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