Was die Regel wörtlich sagt
[BR-TMP-2] BT-124 "External document location" muss eine absolute URL mit gültigem Schema enthalten.
Quelle: KoSIT, XRechnung-Schematron 2.6.0 in der Prüfkonfiguration vom 31.08.2026, Dateien XRechnung-UBL-validation.xsl und XRechnung-CII-validation.xsl
BT-124 gehört zur Gruppe BG-24, den rechnungsbegründenden Unterlagen. Dort kann eine Rechnung auf ein Dokument verweisen, das nicht in der Datei steckt, sondern unter einer Adresse im Internet liegt. Das „TMP“ im Namen steht für eine vorläufige Regel: Die KoSIT führt solche Prüfungen in ihren Versionshinweisen als „temporary rules“.
Warum der Fehler erst jetzt auftaucht
Die Regel gibt es erst seit 2025, und 2026 wurde sie zum Fehler hochgestuft:
| Stand der Prüfregeln | BR-TMP-2 |
|---|---|
| KoSIT-Konfiguration vom 20.06.2024 (XRechnung-Schematron 2.1.0) | nicht enthalten |
| XRechnung-Schematron 2.3.0 vom 21.03.2025 | neu, als Warnung |
| KoSIT-Konfiguration vom 31.08.2026 (XRechnung-Schematron 2.6.0) | Fehler |
Die KoSIT schreibt dazu in den Versionshinweisen zu 2.6.0, die höhere Stufe könne die Validierung und Geschäftsabläufe stören, und bittet darum, die Auswirkungen zu prüfen. Wir haben das bei unserem eigenen Umstieg gesehen: In unserem Prüfbestand fielen 12 Testrechnungen aus der älteren offiziellen KoSIT-Testsuite an BR-TMP-2 durch, die vorher als gültig galten.
Welche Konfiguration ein Prüfprogramm verwendet, sollte es Ihnen sagen. Mit der Konfiguration vom 20.06.2024 geht eine Rechnung mit diesem Fehler noch als gültig durch.
Wo BT-124 in UBL und CII steht
UBL. Prüfkontext ist
/ubl:Invoice/cac:AdditionalDocumentReference/cac:Attachment/cac:ExternalReference
(bei einer Gutschrift unter /cn:CreditNote). Die Regel verlangt, dass
cbc:URI dem URL-Muster entspricht. Steht das Element
cac:ExternalReference ohne URI in der Datei, schlägt sie deshalb ebenfalls an.
<cac:AdditionalDocumentReference>
<cbc:ID>LS-4711</cbc:ID>
<cac:Attachment>
<cac:ExternalReference>
<cbc:URI>https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf</cbc:URI>
</cac:ExternalReference>
</cac:Attachment>
</cac:AdditionalDocumentReference>
CII. Prüfkontext ist
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:AdditionalReferencedDocument[ram:TypeCode = '916'],
also nur Verweise mit dem Typcode 916 für rechnungsbegründende Unterlagen. Geprüft wird
ram:URIID; fehlt das Element ganz, ist die Regel erfüllt.
<ram:AdditionalReferencedDocument> <ram:IssuerAssignedID>LS-4711</ram:IssuerAssignedID> <ram:URIID>https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf</ram:URIID> <ram:TypeCode>916</ram:TypeCode> </ram:AdditionalReferencedDocument>
Das Muster in den Prüfregeln lautet ^([a-zA-Z])([a-zA-Z0-9+.-])+:.*. Die Adresse
muss also mit einem Buchstaben beginnen, danach folgt mindestens ein weiteres Zeichen aus
Buchstaben, Ziffern, Plus, Punkt oder Bindestrich, dann ein Doppelpunkt.
| Wert in BT-124 | Ergebnis |
|---|---|
https://portal.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf | erfüllt |
www.lieferant.example/belege/LS-4711.pdf | Fehler, kein Schema |
belege/LS-4711.pdf | Fehler, relativer Pfad |
C:\Belege\LS-4711.pdf | Fehler, Laufwerksbuchstabe ist kein Schema |
Lieferschein 4711 | Fehler, Freitext |
Die Regel prüft nur die Form. Ob der Link funktioniert und der Beleg dort abrufbar ist, prüft sie nicht.
So wird der Fehler behoben
Der Lieferant hat drei Möglichkeiten:
- Vollständige Adresse angeben, mit Schema, also etwa
https://statt nurwww.. - Den Beleg direkt anhängen statt zu verlinken. Dafür gibt es BT-125
(eingebettetes Dokument): in UBL
cbc:EmbeddedDocumentBinaryObject, in CIIram:AttachmentBinaryObject. - Den Verweis weglassen, wenn es keine Internetadresse gibt. BT-124 ist ein freiwilliges Feld; die Regel prüft es nur, wenn es gefüllt ist.
Aus Sicht des Empfängers ist Variante 2 meist die bessere. Was hinter einem Link liegt, steckt nicht in der Datei, die Sie aufbewahren, und ein Link kann in acht Jahren ins Leere führen. Wie lange und in welcher Form Rechnungen aufzubewahren sind, beschreibt der Ratgeber E-Rechnungen GoBD-konform archivieren. Den Zusammenhang der Prüfstufen erklärt E-Rechnungen prüfen: KoSIT, EN 16931 und Pflichtangaben.
Nachricht an den Lieferanten
Diesen Text können Sie kopieren und die eckigen Klammern ersetzen:
Betreff: Rechnung [Nummer] vom [Datum]: Belegverweis BT-124 ungültig Guten Tag, Ihre XRechnung [Nummer] vom [Datum] besteht die Prüfung nach den KoSIT-Regeln nicht. Gemeldet wird die Regel BR-TMP-2: Der Verweis auf einen externen Beleg (BT-124) ist keine vollständige URL. Angegeben ist: [Wert aus der Rechnung] Bitte senden Sie uns eine korrigierte Rechnung. Am liebsten ist uns, wenn Sie den Beleg direkt in die Rechnung einbetten (BT-125). Sonst geben Sie bitte die vollständige Adresse mit https:// an oder lassen den Verweis weg. Vielen Dank und freundliche Grüße [Name]
Quellen
- KoSIT: Prüfkonfiguration validator-configuration-xrechnung v2026-08-31 (XRechnung 3.0.2, XRechnung-Schematron 2.6.0)
- KoSIT: XRechnung-Schematron 2.3.0, Versionshinweise (BR-TMP-2 neu, als Warnung)
- KoSIT: XRechnung-Schematron 2.6.0, Versionshinweise (BR-TMP-2 wird „fatal“)
- KoSIT: Prüfregeln validator-configuration-xrechnung 3.0.2 (XRechnung 3.0.2), Release vom 31.08.2026
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.