Was der Berater-Zugang können soll
Die Rechte sind in der Entwicklungsversion von ERIT Cloud festgelegt. Im Betrieb gibt es sie erst mit dem Pilotbetrieb.
- Lesen: eingegangene Rechnungen mit Prüfergebnis nach den KoSIT-Regeln, das Archiv und das Protokoll, in dem jeder Schritt steht.
- DATEV-Export abholen: die freigegebenen Rechnungen eines Zeitraums als Buchungsstapel im DATEV-Format EXTF, auf Wunsch mit Beleg-ZIP und Kreditoren-Stammdaten. Vor dem Export zeigt eine Prüfung, was fehlt, etwa bei § 13b-Fällen.
- Verfahrensdokumentation laden: die Beschreibung, wie der Mandant mit ERIT Cloud arbeitet.
- Nicht möglich: Rechnungen hochladen, ändern oder freigeben, Benutzer verwalten, Einstellungen ändern. Das bleibt beim Mandanten.
Ein Login gilt für alle Mandanten, die Sie eingeladen haben; zwischen ihnen wechseln Sie oben links. Jede Ansicht zeigt immer nur einen Mandanten. Angemeldet wird immer mit einem zweiten Faktor aus einer Authenticator-App.
So lädt Ihr Mandant Sie ein
- Der Inhaber des Mandanten-Kontos lädt Sie in den Einstellungen unter Benutzer mit Ihrer E-Mail-Adresse und der Rolle „Berater“ ein.
- Sie bekommen eine E-Mail mit einem Link. Er gilt sieben Tage, nur für Ihre Adresse und nur einmal.
- Haben Sie noch kein Login, legen Sie Name und Passwort an und richten bei der ersten Anmeldung den zweiten Faktor ein. Haben Sie schon eins, nehmen Sie die Einladung angemeldet an; der Mandant erscheint in Ihrer Liste.
- Der Mandant hinterlegt Berater- und Mandantennummer, Kontenrahmen und Gegenkonten für den DATEV-Export. Das können Sie ihm vorgeben.
Der Inhaber kann Ihren Zugang jederzeit beenden. Einladung, Annahme und Ende des Zugangs stehen im Protokoll.
Kosten und Partnerschaft
Im Tarif Kanzlei-Partner sind Berater-Zugänge kostenlos, und ein Berater-Zugang zählt nicht zu den Benutzern, die der Tarif des Mandanten enthält. Was Ihre Mandanten zahlen, steht auf der Seite Preise. Bedingungen für Empfehlungen an Mandanten gibt es noch nicht; sie folgen nach den Gesprächen mit Kanzleien.
Mandantendaten, Verträge und Speicherort
Mandantenbelege sind nach § 203 StGB geschützt. Für die Zusammenarbeit sind ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG geplant. Beide gibt es noch nicht; sie werden vor dem Pilotbetrieb rechtlich geprüft.
Geplant: Hosting in der EU, nicht in Deutschland. Elektronisch aufbewahrte Rechnungen dürfen auch in einem anderen EU-Staat liegen, wenn eine vollständige Fernabfrage (Online-Zugriff) mit Herunterladen und Verwendung der Daten gewährleistet ist (§ 14b Abs. 2 Satz 2 UStG). Bewahren Sie Rechnungen nicht im Inland auf, müssen Sie Ihrem Finanzamt den Aufbewahrungsort mitteilen (§ 14b Abs. 2 Satz 3 UStG). Quelle: § 14b UStG bei gesetze-im-internet.de, Stand 14.10.2026.
Was noch fehlt
Der DATEV-Export ist anhand der Feldtabellen und des Prüfprogramms aus dem DATEV-Entwicklerportal gebaut. Ein Import in ein echtes DATEV-System steht noch aus. Wenn Ihre Kanzlei einen Stapel mit erfundenen Beispieldaten testweise importieren möchte, schreiben Sie an kontakt@erit-erechnung.de.
Hinweis: Diese Seite beschreibt einen Dienst in Entwicklung (Stand 14. Oktober 2026). Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung.